Wenn eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht mehr vorgelegt werden kann, trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast dafür, dass er die Originalrechnung im Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs besessen hat.
FG München, Urt. v. 21.1.2009, 14 K 2093/08
Vorsteuerbeträge aus einer Rechnung, die keine technisch korrekte Steuernummer enthält, sind abziehbar. In dem vom Niedersächsischen FG entschiedenen Fall hatte der Rechnungsaussteller mangels erteilter Steuernummer die Finanzamtsnummer und eine ergänzende Kennziffer angegeben.
Ergänzend hierzu wurde dem Rechnungsempfänger eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt. Das Gericht hielt dies für ausreichend.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Finanzamt hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Niedersächsisches FG, Urt. v. 20.2.2009, 16 K 311/08,
NZB eingel., Az. des BFH: V B 29/09, EFG 2009, S. 798
Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dies gilt auch bei Bildungsmaßnahmen fremder Unternehmer, die für Rechnung des Arbeitgebers erbracht werden (R 19.7 Abs. 1 Satz 3 LStR).
Myriam Wöhrmann
Diplom-Kauffrau – Steuerberater
Abitur 1994
Studium an der HHU Düsseldorf zur Diplom-Kauffrau (1994-1999)
Steuerberater seit 2002
Tätigkeitsschwerpunkte
Marlyn Nöcker
Diplom-Kauffrau – Steuerberater
Abitur 1998 Studium an der HHU Düsseldorf zur Diplom-Kauffrau (1998-2006)
Steuerberater seit 2009
Tätigkeitsschwerpunkte
Oliver Nöcker
Diplom-Betriebswirt - Steuerberater
Abitur 1994 Lehre zum Groß-und Außenhandelskaufmann (1994-1997)
Studium an der JLU Gießen/FH Düsseldorf zum Diplom-Betriebswirt (1997-2002)
Steuerberater seit 2007
Tätigkeitsschwerpunkte
Vereidigter Buchprüfer - Steuerberater
Beratungsschwerpunkte:
Lehre zur Steuerfachangestellten 1964-1967
selbständige Steuerbevollmächtigte seit 1972
Steuerberater seit 1978
vereidigter Buchprüfer seit 1986
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Bahr - Wöhrmann - Nöcker
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3. Berufsordnung (BOStB)
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