Der Verlust eines geliebten Menschen ist oft schwer zu verkraften und der Alltag erfasst die Hinterbliebenden leider wieder viel zu schnell.
Auch in diesen schwierigen Momenten stehen wir an der Seite unserer Mandanten und begleiten Sie bei aufkommenden steuerrechtlichen Fragen.
Aber auch bei der Planung der eigenen Vermögensnachfolge, sowohl im Todesfall als auch zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge und Schenkung), beraten wir Sie optimal.
Dabei werden nicht nur steuerliche, sondern auch persönliche und familiäre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt.