Abhängig von der Rechtsform und der Größe Ihres Unternehmens muss Ihr Gewinn nach Bestandsvergleich (Bilanz) oder durch eine Überschussrechnung ermittelt werden.
Unsere Aufgabe ist es hierbei die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Steuergesetzte umzusetzen. Wir zeigen Ihnen die bestehenden Wahlmöglichkeiten auf und beraten Sie hinsichtlich der optimalen Ausnutzung.