Wir übernehmen für Sie die Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter inkl. aller dazugehörigen Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger.
Sie erhalten hierzu fristgerecht übersichtliche Auswertungen sowie Zahlungsträger zur Vorbereitung Ihres Zahlungsmanagements.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die Abrechnung von Baulöhnen an.
Neben den jährlich wiederkehrenden Steuererklärungen und Abschlüssen stehen wir auch für die unterjährigen Arbeiten an der Seite unserer Mandanten und fertigen die Finanzbuchhaltung inkl. der Umsatzsteuervoranmeldungen an.
Durch die dazugehörigen Auswertungen erhalten Sie einen ständigen und zeitnahen finanziellen überblick über Ihr Unternehmen.
Abhängig von der Rechtsform und der Größe Ihres Unternehmens muss Ihr Gewinn nach Bestandsvergleich (Bilanz) oder durch eine überschussrechnung ermittelt werden.
Unsere Aufgabe ist es hierbei die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Steuergesetzte umzusetzen.
Wir zeigen Ihnen die bestehenden Wahlmöglichkeiten auf und beraten Sie hinsichtlich der optimalen Ausnutzung.
Nach Ihrem Entschluss zur Selbständigkeit stehen Sie vor einer Fülle von Entscheidungen.
Hierzu gehören unter anderem die Wahl der geeigneten Rechtsform, die Finanzierungsmöglichkeiten sowie damit einhergehende Rechte und Pflichten.
Wir erörtern gemeinsam mit Ihnen die betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Vor- und Nachteile im Vorfeld einer Unternehmensgründung und begleiten Sie zu Ihrer optimalen Lösung.
In der heutigen Zeit erfordert die Führung eines Unternehmens oftmals eine hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an ein sich ständig änderndes Umfeld. Die hierfür erforderlichen Veränderungen müssen gründlich geplant und die verschiedenen Möglichkeiten gegeneinander abgewägt werden.
Wir stehen Ihnen bei der Ausarbeitung und Umsetzung Ihrer Konzepte zur Seite und berücksichtigen hierbei betriebswirtschaftliche und steuerliche Faktoren.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist oft schwer zu verkraften und der Alltag erfasst die Hinterbliebenden leider wieder viel zu schnell.
Auch in diesen schwierigen Momenten stehen wir an der Seite unserer Mandanten und begleiten Sie bei aufkommenden steuerrechtlichen Fragen.
Aber auch bei der Planung der eigenen Vermögensnachfolge, sowohl im Todesfall als auch zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge und Schenkung), beraten wir Sie optimal.
Dabei werden nicht nur steuerliche, sondern auch persönliche und familiäre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt.