Vorsteuerbeträge aus einer Rechnung, die keine technisch korrekte Steuernummer enthält, sind abziehbar. In dem vom Niedersächsischen FG entschiedenen Fall hatte der Rechnungsaussteller mangels erteilter Steuernummer die Finanzamtsnummer und eine ergänzende Kennziffer angegeben.

Ergänzend hierzu wurde dem Rechnungsempfänger eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt. Das Gericht hielt dies für ausreichend.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Finanzamt hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Niedersächsisches FG, Urt. v. 20.2.2009, 16 K 311/08,

NZB eingel., Az. des BFH: V B 29/09, EFG 2009, S. 798

Kontakt

Bahr Wöhrmann Nöcker
Steuerberatungsgesellschaft

Adresse: Karnaper Straße 13 - 40723 Hilden
Telefon: 0 21 03/ 9 66 65
Telefax: 0 21 03/ 96 66 90

Impressum - Datenschutz

 

Terminanfragen

Bei Terminanfragen senden Sie uns bitte Ihren Wunschtermin mit dem Hinweis ob Sie gerne vormittags oder nachmittags kommen mögen. 

Unsere Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 8:30 bis 16:30 Uhr, Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Gerne stehen wir auch telefonisch für eine Terminvereinbarung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie bezüglich dieses Kontaktformulars die Hinweise zum Datenschutz.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.